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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Top Autoteile EDV & Kommunikationsservice GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4. Angebote gelten ohne gesonderte Absprache nur in Deutschland.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt.

3. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden zusätzlich zu den unaufgefordert versandten Exemplaren in Textform auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB auch per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet vor dem Eigentumswechsel, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. .


§ 4 Widerrufsrecht

1. Der Verbraucher hat im Falle des Fernabsatzvertragsschlusses das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware der Verkäuferin gegenüber zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufsverlangens. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform.

Die Rücksendung oder das Widerrufsverlangen hat in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail an Top Autoteile EDV & Kommunikationsservice GmbH, Bismarckstr. 19, 12169 Berlin, FaxNr: 0800-3001313 zu erfolgen.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Ist die Ware nicht versandfähig wird sie von der Verkäuferin abgeholt.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation stellt es insbesondere dar, wenn der Verbraucher eine Softwarekonfiguration erhält, die besonders auf seine Bedürfnisse abgestimmt sind.

 

§ 5 Kulanzrücknahme

1. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Käufer eine Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin gestattet. Der Verkäuferin steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i.H.v. 20% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i.H.v. 15,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Käufer in solchen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen Schaden aufweist.

2. Bei Sonderbeschaffungen fällt bei Kulanzrücknahme zuzüglich zu den unter Ziff. 1 genannten Auslagenersatz eine weitere Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Brutto-Kaufpreises an.

 

§ 6 Lieferung

1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Lieferung frei Haus erfolgt nur wenn und insofern dies von dem Verkäufer so angegeben wird.

3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ware die unter diesen Vorbehalt fällt, bleibt in Qualität und Preis gleichwertig.

 

§ 7 Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag geltenden Preisliste. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegenüber Werkstätten, Handel und anderen Unternehmern kann der Kaufpreis als Nettopreis angegeben werden. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 3,50 für die Lieferung an einem Tag durch unseren hauseigenen Lieferservice. Nach Absprache wird eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 40 € berechnet. Bei Versand durch andere Unternehmen fallen deren Versandpreise dem Kunden an. Der Kunde wird auf diese Kosten gesondert hingewiesen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der –mit Mängeln behafteten- Sache steht.

 

§ 8 Zahlungsverzug des Kunden

1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Gefahrübergang fällig (siehe auch § 9 AGB).

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängel geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten- Lieferung steht.

5. Dem Unternehmer steht im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Unternehmer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

 

§ 9 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer/Fahrer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware bei der Verkäuferin auf den Unternehmer über.

 

§ 10 Verzugshaftung der Verkäuferin

1. Liegt bei verspäteter Lieferung Verzug vor, kann der Kunde in Höhe des nachgewiesenen Schadens eine Verzugentschädigung verlangen, höchstens jedoch für jede volle Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschaden sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.

2. Im übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen unter § 13.

 

§ 11 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin ist jedoch nicht zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

5. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Verkäuferin.

6. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.

7.(a) Sofern der Kunde Hard- und/oder Software von uns bezieht umfasst die Ware die nachfolgende Beschaffenheit, über die der Kunde hiermit aufgeklärt wird: jedes Betriebssystem kann durch interne Ereignisse oder durch fehlerhafte Kooperation mit der Hardware gelegentlich „abstürzen“. Hierdurch kann schadensträchtiger Datenverlust eintreten, für den wir keine Haftung übernehmen. Der Kunde wird auf die Notwendigkeit von Datensicherungen hingewiesen.

(b) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware, sowohl im Autoteile- als auch im EDV-Bereich, grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie die Verkäuferin die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat.

9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verkäuferin lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Unmöglichkeit und Verzögerung der Leistung

1. Die Verkäuferin haftet bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 3 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

2. Im übrigen wird die Haftung der Verkäuferin wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung sind ausgeschlossen.

3. Die vorstehenden Begrenzung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufern zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

 

§ 13 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 14 Verjährung

1. Ansprüche wegen Sachmängeln der Kunden, die Verbraucher i.S. § 1 dieser AGB sind, verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Teilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung der Ware bei einem Kaufvertrag oder bei einem Werkvertrag ab Abnahme des Vertragsgegenstandes.

2. Für Unternehmer i.S. § 1 dieser AGB beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Verkäuferin den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat, § 11 Abs. 4 dieser AGB ist zu beachten. Diese Frist gilt auch für Schadenersatzansprüche des Unternehmers jeder Art gegen die Verkäuferin, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

3. Alle hier geregelten verkürzten Verjährungsfristen gelten nur mit der Maßgabe, dass kein Fall des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels vorliegt. Weiter gelten sie nicht sofern ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Verkäuferin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen, sowie auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder auch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Ansprüche der Verkäuferin gegen den Kunden auf Kaufpreiszahlung sind von dieser Verjährungsregelung nicht betroffen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin -Schöneberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.